Das Working-Holiday-Visum verleiht Besuchern unter 30 Jahren das Recht, bis zu einem Jahr durch Australien zu reisen und dabei Kurzzeitjobs (bis zu 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber ab Juli 2006) anzunehmen. Bislang konnte man das Visum nur einmal im Leben erhalten.
Das Working-Holiday-Visum ist zweimal erhältlich!
Ab dem 1. November 2005 konnten Australienreisende das Working-Holiday-Visum auch ein zweites Mal beantragen. Voraussetzung: Während ihres ersten Working-Holiday-Aufenthalts in Australien müssen sie mindestens drei Monate als landwirtschaftlicher Helfer außerhalb der beliebten Ballungsräume und Touristenregionen gearbeitet haben. Mit der neuen Regelung will die australische Regierung offensichtlich die landwirtschaftliche Saisonarbeit attraktiver machen. Die australische Landwirtschaft leidet unter einem chronischen Mangel an Erntehelfern.
Alternative zum Working Holiday Visum - Das Studentenvisum
Wenn Sie jedoch nicht das Working Holiday Visum beantragen können oder eine Ausbildung planen, die länger als 4 Monate dauert oder länger als 6 Monate für den gleichen Arbeitgeber jobben (Bitte hierzu dann noch das Studenten-Arbeitsvisum vor Ort in Australien beantragen!) möchten, benötigen Sie ein Studentenvisum.
Wir schicken Ihnen in ausreichender Zeit vor der Abreise die erforderlichen Formulare für die Institute zu. Nachdem Sie von uns den enrollment Letter erhalten haben, können Sie ein Studentenvisum beantragen. Wird ein Aufenthalt länger als 6 Monate in Australien angestrebt, wird zudem eine ärztliche Untersuchung durch einen Vertragsarzt der australischen Regierung verlangt. Eine Adressenliste der Ärzte lassen wir Ihnen gerne zukommen.