BaföG - Förderung des Austauschjahres
Ein Austauschjahr an einer Schule im Ausland, berechtigt unter Umständen zum BaföG. Finden Sie hier weitere Infos zum Auslandsbafoeg
Die Bafög-Betreuung erfolgt durch die Deutschen Studentenwerke. Diese haben sich auf einzelne Länder und Ländergruppen spezialisiert.
Australien, Ozeanien
Senator für Bildung und Wissenschaft, Landesamt für Ausbildungsförderung
Rembertiring 8-12, D-28195 Bremen
Tel. ++49-421-361-29 78, -47 97, -49 95
Fax ++49-421-361-1 55 43
Die Voraussetzungen für BaföG
Für die Förderung des Schulbesuches durch BaföG gibt es zum einen Voraussetzungen, die ganz allgemein für die Förderung in Deutschland gelten. Zusätzlich müssen weitere Bedingungen erfüllt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung des Schulbesuches im außereuropäischen Ausland erfüllt sein:
Die Förderung
Geld gibt es ausschließlich als Zuschuss. Das heißt, es werden nicht die gesamten Programmkosten geleistet. Die Förderung orientiert sich an dem festgelegten Bedarfssatz für Schüler, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Das können also bis zu ca. € 310,00 sein. Schulgebühren, Reisekosten und eventuelle Auslandszuschläge werden von BaföG nicht übernommen.
Der Förderungsantrag
Die Antragsformulare, sogenannte Formblätter, gibt es zum Beispiel beim Studentenwerk .
Für den Antrag selbst werden deine Eltern Nachweise über ihr Einkommen erbringen müssen, z.B. die Steuererklärung oder die Einkommensnachweise.
Zusätzlich benötigst Du den Nachweis deiner Sprachkenntnisse und den Nachweis über die voraussichtliche teilweise Anerkennung deines Schulbesuches im Gastland.
Die Bestätigung deiner Gastschule über den mindestens sechsmonatigen Schulbesuch kannst du nach Beginn deines Austauschjahres nachreichen.